Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgrundlagen

Allen Geschäftsbeziehungen , insbesondere den erteilten Aufträgen liegen das Angebot, die Auftragsbestätigung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Grunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen CATERING WEISSE ROSE und dem Auftraggeber. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.CATERING WEISSE ROSE ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

II. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsabschluss

  1. Soweit aus dem Angebot nicht anders ersichtlich, ist dieses freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CATERING WEISSE ROSE für beide Vertragspartner als verbindlich.
  2. Vor Auftragserteilung besteht die Möglichkeit die durch CATERING WEISSE ROSE angebotenen Speisen, nach terminlicher Abstimmung, Probe zu essen. Sollte der Auftrag dennoch nicht erteilt werden, so ist CATERING WEISSE ROSE berechtigt dieses Probeessen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.

III. Vertragsinhalt

  1. Der Auftraggeber bestätigt CATERING WEISSE ROSE 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich die definitive Personenzahl.
  2. Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungslegung von CATERING WEISSE ROSE, unabhängig der tatsächlich anwesenden Personenzahl bei der Veranstaltung.  CATERING WEISSE ROSE behält sich jedoch vor Preisanpassungen auch bei geringfügigen Erhöhungen der Personenzahl vorzunehmen.
  3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von  CATERING WEISSE ROSE zu vertreten sind, so wird der hierdurch eingetretene Mehraufwand gesondert berechnet. Dies gilt gleichfalls für im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder nicht erbrachte, jedoch vereinbarte Vorleistungen des Auftraggebers und sonstiger Dritter, oder durch unverschuldete Transportverzögerungen.

IV. Preise

  1. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
  2. Dem uns erteilten Auftrage bestätigen wir in der Regel schriftlich. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Anfallende Kosten für Geschirr, Dekorationsmaterial oder sonstigem Material werden gesondert berechnet. Kundenaufträge ohne besondere Serviceleistungen müssen nach dem BFH Urteil vom 23.11.11 ebenfalls mit 19% versteuert werden.
  3. Die Angebotspreise gelten in der Regel wie im Angebot beschrieben. Nach Auftragserteilung des Kunden und Bestätigung durch CATERING WEISSE ROSE   gilt der Vertrag als geschlossen. Der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt, ist verbindlich für Leistungsumfang und Personenzahl. Abweichende Regelungen können vereinbart werden.
  4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von CATERING WEISSE ROSE sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
  5. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten.
  6. Nach der Auftragsbestätigung wird in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Gesamtsumme fällig.

V. Lieferung und Lieferbedingungen

  1. Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
  2. Eine Lieferung der bestellten Ware findet nur statt wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen z.B Ausfall der Gerätschaften, behält sich CATERING WEISSE ROSE eine gleichwertige Ersatzlieferung vor. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen und höherer Gewalt, welche die Lieferung erschweren oder CATERING WEISSE ROSE unmöglich machen, auch wenn sie bei Zulieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
  3. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen, auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung.
  4. Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir auch bei größter Sorgfalt, nicht beeinflussen können.
  5. Bei Besonderheiten am Lieferort, z.B. Anlieferung über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle, schwer erreichbares Gelände, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

VI. Haftung

  1. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden CATERING WEISSE ROSE eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern  nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
  2. Eine Haftung  im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung, und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt wer

VII. Verleih von Equipment

  1. Alle von  CATERING WEISSE ROSE angelieferten Gerätschaften  und Gegenstände mit Ausnahmen der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von CATERING WEISSE ROSE   und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
  2. Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
  3. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
  4. Rückgabebestätigungen  erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
  5. Mietgebühren werden pauschal berechnet.

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. CATERING WEISSE ROSE ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
  2. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
  3. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

IX. Kündigung / Stornierung

  1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, hat CATERING WEISSE ROSE   Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Vergütung
  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung
  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
  • danach 100 % der Vergütung

zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.

X. Datenschutz

siehe Datenschutzerklärung

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XII. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.